Fahrerlaubnisklasse L
Ab 16 Jahren
Die Klasse L berechtigt zum Führen bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge.
Dazu gehören Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern dürfen mit maximal 25 km/h geführt werden.
Außerdem umfasst Klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h sowie Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.
Für Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich; eine praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.