Fahrerlaubnisklasse L

Ab 16 Jahren

 

Die Klasse L berechtigt zum Führen bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge.
Dazu gehören Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern dürfen mit maximal 25 km/h geführt werden.


Außerdem umfasst Klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h sowie Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.


Für Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich; eine praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.

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E-Mail: info@ollisfahrschule.com

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