Fahrerlaubnisklasse B
Ab 18 Jahren – oder ab 17 mit BF17.
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg führen, die zur Beförderung von höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen grundsätzlich mitgeführt werden. Auch Anhänger über 750 kg sind möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination maximal 3.500 kg beträgt.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Bereits ab 17 Jahren darfst du nach bestandener Prüfung mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren und so frühzeitig Fahrpraxis sammeln. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben; mehrere Begleitpersonen können eingetragen werden
Mit Klasse B sind außerdem die Klassen AM und L eingeschlossen.