Fahrerlaubnisklasse AM
Ab 15 Jahren.
Die Klasse AM umfasst zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben.
Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern gelten je nach Antriebsart insbesondere die gesetzlichen Grenzen von bis zu 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren beziehungsweise bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern gelten ebenfalls die gesetzlichen Grenzen von bis zu 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren beziehungsweise bis zu 4 kW bei Elektromotoren sowie die weiteren gesetzlichen Anforderungen an Fahrzeugmasse und Sitzplätze.
Bei leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen gelten insbesondere: maximal 45 km/h, maximal 425 kg Masse in fahrbereitem Zustand (ohne die Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen), maximal zwei Sitzplätze einschließlich Fahrer sowie die jeweils geltenden Hubraum- und Leistungsgrenzen der Fahrzeugunterklasse.
Bei leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen gelten je nach Antriebsart und Unterklasse insbesondere Grenzen von bis zu 50 cm³ beziehungsweise 500 cm³ bei Verbrennungsmotoren sowie bis zu 4 kW beziehungsweise 6 kW bei den entsprechenden Fahrzeugunterklassen.
Bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis AM nur im Inland.