Fahrerlaubnisklasse A 

Direkteinstieg ab 24 Jahren.

 

Mit der Klasse A darfst du Krafträder, auch mit Beiwagen, mit mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ohne Leistungsbegrenzung fahren.

Außerdem umfasst Klasse A dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Aufstieg von A2 auf A: Nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist der Aufstieg ab 20 Jahren durch eine praktische Aufstiegsprüfung möglich. Eine theoretische Prüfung ist beim stufenweisen Aufstieg nicht erforderlich.

Klasse A mit Schlüsselzahl 80: Bereits ab 21 Jahren möglich und ursprünglich für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (z. B. Trikes) mit mehr als 15 kW gedacht. Bis zum 24. Lebensjahr dürfen damit zusätzlich Motorräder der Klasse A2 mit maximal 35 kW (48 PS) gefahren werden. Ab dem 24. Lebensjahr wird die Fahrerlaubnis automatisch zur uneingeschränkten Klasse A.

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