Fahrerlaubnisklasse B196
125er mit Klasse B
Mit B196 darfst du im Inland Krafträder, auch mit Beiwagen, mit maximal 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg führen.
Voraussetzungen: mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B.
Die Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten: vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis.
Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung.
B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Die Berechtigung gilt nur im Inland und ermöglicht keinen automatischen Aufstieg auf A1, A2 oder A.